Mit Eingabe vom 5. Juni 2019 schloss der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Roger Baumberger, auf Abweisung der Beschwerde. 7. Mit Verfügung vom 14. Juni 2019 wurde den Parteien eröffnet, dass der Beizug des Entscheides der KESB Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein vom 30. April 2019 vorgesehen sei. In seiner Eingabe vom 10. Juli 2019 ersuchte Rechtsanwalt C.___ um den Beizug der Akten des verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens VWBES.2019.212. 8. Mit Verfügung vom 27. August 2019 wurde der Entscheid der KESB Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein vom 30. April 2019 sowie die Akten des verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens VWBES.2019.212 beigezogen.