__ Beschwerde beim Obergericht des Kantons Solothurn. Er beantragte die Aufhebung der Verfügung vom 17. April 2019 und die Anweisung an die Staatsanwaltschaft, eine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, eventualiter Veruntreuung, durchzuführen. 5. Mit Eingabe vom 8. Mai 2019 beantragte die Staatsanwaltschaft, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, allenfalls sei sie kostenfällig abzuweisen. 6. Mit Eingabe vom 5. Juni 2019 schloss der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Roger Baumberger, auf Abweisung der Beschwerde.