Damit liege der mutmassliche Tatort im Kanton Solothurn. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) übernahm das Verfahren am 25. September 2018. 3. Mit Verfügung vom 17. April 2019 nahm die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige von E.___ und F.___ nicht an die Hand und wies das Gesuch um Bestellung eines Rechtsbeistandes für A.___ ab. Die Staatsanwaltschaft erwog im Wesentlichen, der Anzeigevorwurf des Vermögensschadens durch Nichtbezahlung von Geldstrafen und Bussen sei schwer nachvollziehbar. Immerhin sei das Vermögen der angeblich Geschädigten durch die Nichtbezahlung der Bussen und Geldstrafen verschont und eben gerade nicht vermindert worden.