_ inhaftiert worden sei, ohne vorgängig die Eltern in eine Lösungsfindung (namentlich die Bezahlung der Schulden) einbezogen zu haben oder jemanden über die gesundheitliche Situation informiert oder sich selber darum gekümmert zu haben. 2. Am 18. September 2018 ersuchte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn um Verfahrensübernahme. Der Beschuldigte habe sämtliche Amthshandlungen und Geschäfte in Bezug auf die umfassende Beistandschaft von A.___ entweder direkt von seinem Wohnort in [...] oder von der Aussenstelle der G.___ GmbH in [...] vorgenommen. Damit liege der mutmassliche Tatort im Kanton Solothurn.