Diese habe im Zeitraum von 2013 bis 2015 immer wieder diverse strafbare Handlungen begangen, welche jeweils mit Strafbefehlen abgeurteilt und mit teils unbedingten Geldstrafen und/oder Bussen sanktioniert worden seien. Der Beschuldigte habe die Geldstrafen, Bussen und Spruchgebühren entgegen der Obliegenheit, sich um deren rechtzeitige und fristgerechte Bezahlung aus dem Vermögen von A.___ zu kümmern, nicht bezahlt. Dies habe zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen geführt. Im Rahmen des Strafvollzugs sei es in der Psychiatrischen Klinik [...] infolge einer Falschmedikation zu einer akuten Gefährdung des Lebens von A.___ gekommen.