Qualifiziert unrichtig ist ein Verhalten, wenn es als schlechthin unverständlich einzustufen ist oder elementare Sorgfaltspflichten missachtet werden. Die Rechtsprechung bejahte Grobfahrlässigkeit beispielsweise, als ein Rechtsvertreter eine falsche Beschwerdeschrift einreichte und es trotz Aufforderung des Gerichts bewusst unterliess, eine Verbesserung vorzunehmen, weil er damit in krasser Weise gegen die Interessen seines Mandanten verstossen hatte (Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich VB.2010.00385 vom 3. November 2010 E. 3).