Es wird überzeugend geschildert, dass die Zustimmung des Beschwerdeführers nach einer lediglich fünfminütigen Besprechung mit seiner Anwältin erfolgte (AS 586 Zeile 677, inklusive Toilettenpause). Angesichts dieser kurzen Besprechungsdauer ist die Zustimmung des Beschwerdeführers mit grosser Zurückhaltung zu würdigen. Verstärkt wird dieser Eindruck mit den diesbezüglichen Aussagen des Beschwerdeführers. Er gab beispielsweise an, er trete sofort eine Massnahme an, sofern er in die Klinik Langendorf in eine bestimmte Abteilung komme, weil ihm dort seine Kollegin A__ Spritzen gebe (AS 585, Zeilen 667 f.; AS 586, Zeile 674).