Niggli/Heer/Wiprächtiger (Hrsg.), Basler Kommentar zur StPO, 2. Auflage Basel 2014, Art. 236 N 9). Die notwendige Verteidigung hat den Beschuldigten über die Vor- und Nachteile eines vorzeitigen Vollzugs aufzuklären (a.a.O., Art. 236 N 11). 6.2 In der Beschwerdeschrift wird der Ablauf der Zustimmung des Beschwerdeführers zum vorzeitigen Massnahmenvollzug anlässlich der Einvernahme vom 28. November 2017 (AS 567 ff.) eingehend dargestellt. Es wird überzeugend geschildert, dass die Zustimmung des Beschwerdeführers nach einer lediglich fünfminütigen Besprechung mit seiner Anwältin erfolgte (AS 586 Zeile 677, inklusive Toilettenpause).