der Strafverfolgung entzogen oder zu entziehen versucht. Dass es 3 Jahre gedauert hat, bis C.___ verurteilt wurde, hat nicht sie zu vertreten, sondern war darauf zurückzuführen, dass das Richteramt Thal-Gäu das Verfahren sistiert hat, bis ein rechtskräftiger Entscheid betreffend den Beschwerdeführer vorlag. 7. Zusammenfassend hat die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige somit zu Recht nicht an die Hand genommen. Gegen die Beschuldigte kann nicht mit einer realistischen Chance auf eine Verurteilung eine Strafuntersuchung eröffnet resp. Anklage erhoben werden. Damit erweist sich die Beschwerde als unbegründet und sie ist entsprechend abzuweisen.