Bei der Befragung als Zeugin am 27. Oktober 2015 habe B.___ angegeben, sie habe bei der Polizei die Wahrheit gesagt. Jemand habe etwas gerufen, C.___ sei zurückgegangen um zu fragen, was los sei. Dann habe die Person schon geschlagen. C.___ habe etwas zu dem Mann gesagt und schon sei fertig gewesen. Der Mann habe zugeschlagen. Wie sie nun erfahren habe mit einem Glas. (Auf Frage nach einer Beschreibung des Schlages) Es sei schwierig gewesen, etwas zu sehen, weil C.___ vor dem Täter gestanden sei. (Auf Frage) Sie habe nicht gesehen, dass C.___ den Beschuldigten geschlagen habe. Vor dem Berufungsgericht machte B.___