Mehr habe sie nicht sehen können. – Den Täter habe sie auf eine Distanz von rund 4 bis 5 Metern gesehen. (Auf Frage, wie sich die Tat im Detail abgespielt habe) Sie habe wie erwähnt nur beobachten können, wie der Täter ihrem Freund eine Bierflasche gegen den Kopf geschlagen habe. Mehr habe sie nicht sehen können. (Auf Frage) Für den Schlag des Täters habe es keinen Grund gegeben. Vielleicht habe er es gemacht, weil ihr Freund nachgefragt habe. Der Täter habe mit einer Bierflasche zugeschlagen, da sei sie sich ganz sicher. Bei der Befragung als Zeugin am 27. Oktober 2015 habe B.___ angegeben, sie habe bei der Polizei die Wahrheit gesagt.