In Bezug auf B.___ hat das Berufungsgericht festgehalten, diese habe im Wesentlichen angegeben, auf dem Fussgängerstreifen habe hinter ihnen jemand etwas gesagt, das sie nicht verstanden habe. C.___ sei zu diesem Typen gegangen, um nachzufragen, was dieser gesagt habe. Dieser Typ habe aber gar nichts gesagt, sondern habe ihrem Freund ohne ein Wort zu sagen einfach eine Flasche ins Gesicht geschlagen. – Ihr Freund sei zwischen ihr und dem Täter gestanden, so dass sie nicht genau habe sehen können, wie sich der Vorfall genau abgespielt habe. Sie habe nur gesehen, dass der Typ ihrem Freund eine Flasche gegen den Kopf geschlagen habe. Mehr habe sie nicht sehen können.