Das Berufungsgericht hat sowohl den Beschwerdeführer wie auch C.___ anlässlich der Hauptverhandlung vom 16. September 2019 ausführlich befragt. B.___ wurde als Auskunftsperson befragt, verweigerte aber jegliche Aussagen, da es ihr psychisch nicht sehr gut gehe. Das Berufungsgericht ist zum Schluss gekommen, C.___ sei aggressiv auf den Beschwerdeführer zugegangen und habe zuerst zugeschlagen (mit der Faust an das Kinn des Beschwerdeführers).