6. Wie erwähnt, wirft der Beschwerdeführer B.___ in der Strafanzeige vor, sie habe in der Strafuntersuchung gegen ihn anlässlich der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen als Zeugin falsch ausgesagt und eine Begünstigung begangen. Aufgrund ihrer damaligen Beziehung zu C.___ soll sie verschwiegen haben, dass dieser im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen ihn beiden zuerst zugeschlagen habe. Dadurch habe sie C.___ über 3 Jahre der Strafverfolgung wegen einfacher Körperverletzung entzogen und damit begünstigt sowie ein falsches Zeugnis abgelegt. In der Beschwerde wird dieser Vorhalt bestätigt. Das Berufungsgericht hat sowohl den Beschwerdeführer wie auch C.__