Am 16. September 2019 wurde die Hauptverhandlung vor dem Berufungsgericht im Neubeurteilungsverfahren durchgeführt. Dabei wurden der Beschwerdeführer und C.___ (als Auskunftsperson), die Zeugen F.___ und G.___ sowie B.___ als Auskunftsperson befragt. Das Berufungsgericht sprach den Beschwerdeführer der schweren Körperverletzung zum Nachteil von C.___ schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten. Auf den Widerruf des mit Urteil der Strafkammer des Kreisgerichts St. Gallen vom 17. November 2014 gewährten teilbedingten Strafvollzugs von 24 Monaten Freiheitsstrafe wurde verzichtet und die Probezeit um 2 Jahre verlängert. 6. Wie erwähnt, wirft der Beschwerdeführer B.___