Er machte geltend, er könne mit neuen Beweismitteln und dem neuen Strafurteil vom 23. August 2018 gegen C.___ – und insbesondere den von C.___ dabei gemachten neuen Aussagen – nachweisen, dass dieser ihn körperlich angegriffen habe, bevor er selber zugeschlagen habe. Das Berufungsgericht hiess das Revisionsbegehren am 29. April 2019 gut und hob das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn (Strafkammer) vom 6. November 2017 auf. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen resp. es wurde ein Neubeurteilungsverfahren (STBER.2019.35) vor dem Berufungsgericht eröffnet. Am 16. September 2019 wurde die Hauptverhandlung vor dem Berufungsgericht im Neubeurteilungsverfahren durchgeführt.