5.1 Am 4. Januar 2015 kam es in […] vor einem Pub zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem Beschwerdeführer und C.___, wobei sich C.___ durch einen Schlag des Beschwerdeführers mit einem Whisky-Glas schwere Gesichtsverletzungen zuzog. Mit Anklageschrift vom 12. Februar 2016 überwies die Staatsanwaltschaft die Akten dem Amtsgericht Thal-Gäu zur Beurteilung des Beschwerdeführers wegen des Vorhalts der schweren Körperverletzung und Widerrufs des bedingten Strafvollzugs für eine Vorstrafe. Ein gleichzeitig in gleicher Sache gegen C.___ geführtes Verfahren wegen einfacher Körperverletzung (zum Nachteil des Beschwerdeführers) wurde vom Richteramt Thal-Gäu sistiert.