Dadurch habe sie C.___ über 3 Jahre der Strafverfolgung wegen einfacher Körperverletzung entzogen und damit begünstigt sowie ein falsches Zeugnis abgelegt. Andererseits habe sie sich des Betrugs schuldig gemacht, weil A.___ mit Urteil des Obergerichts vom 6. November 2017 zu einer Genugtuungszahlung von CHF 20'000.00 an C.___ verurteilt worden sei. Durch die abzuklärende Vorspiegelung und Unterdrückung von Tatsachen seien die Gerichte zu einem Verhalten bestimmt worden, durch welches A.___ in seinem Vermögen geschädigt worden sei. 1.2 Mit Verfügung vom 2. April 2019 nahm die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige gegen B.___