Die Beschwerde erweist sich daher als unbegründet und ist entsprechend abzuweisen. 4. Bei diesem Ausgang des Verfahrens gehen dessen Kosten zu Lasten des Beschwerdeführers. Der angespannten finanziellen Situation des Beschwerdeführers ist mit einer reduzierten Urteilsgebühr Rechnung zu tragen. Die Kosten betragen total CHF 300.00. Demnach wird erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens von total CHF 300.00 zu bezahlen. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Erhalt des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14).