um Anordnung von gemeinnütziger Arbeit anstelle einer Geldstrafe/Busse ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, A.___ habe trotz mehrfach eingeräumter Gelegenheit weder die Erheblichkeit einer allfälligen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse noch überhaupt eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse dargelegt. Aus den vorliegenden Steuerveranlagungen gehe vielmehr hervor, dass er im Jahr 2016 mehr verdient habe als im Zeitpunkt des Urteils 2015. In seinem Gesuch vom 8. November 2017 gebe er lediglich an, er sei seit zwei Monaten ohne Gelegenheitsarbeit, weshalb er eine neue Beurteilung der Verhältnisse verlange.