Als A.___ dazu kam, konnte er seinen Hund wegreissen. Da anlässlich des Zusammentreffens zwischen den beiden Hundehaltern und Hunden keine weiteren Personen anwesend waren, lässt sich im Nachhinein nicht eruieren, wie sich der Vorfall genau abgespielt hat, so insbesondere, ob «[...]» bei der Rauferei verletzt wurde, wie B.___ sagt (was durchaus sein kann, auch wenn er sich mit seinem Hund deswegen nicht in tierärztliche Pflege begeben hat), und ob er selber anlässlich der Abwehr des Hundes gestürzt ist, was von A.___ bestritten wird. Unbestritten ist einzig, dass […] nicht angeleint war und durch den Stechbeitel von B.___ verletzt wurde.