Anschliessend beschimpften sich die beiden Männer gegenseitig. Die Staatsanwaltschaft eröffnete am 30. November 2018 eine Strafuntersuchung gegen B.___ wegen Beschimpfung und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz und gegen A.___ wegen Beschimpfung und Widerhandlung gegen das Hundegesetz. 1.2 Mit Verfügung vom 8. April 2019 stellte die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung gegen B.___ wegen Beschimpfung und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz (Tierquälerei) ein. Gegen A.___ wurde die Strafuntersuchung bezüglich des Vorhalts der Beschimpfung ebenfalls eingestellt.