{"Signatur": "SO_OG_002", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2019-07-17", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_002_BKBES-2019-54_2019-07-17.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=141822&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=48&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "824356b2c0b961dfb2020718013dd41f"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BKBES.2019.54"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 17.07.2019 BKBES.2019.54"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Teil-Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:25:42", "Checksum": "42ddffd8471ac3845eac7de150239f32", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 17.07.2019 BKBES.2019.54\nRegeste:\nTeil-Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft\n\nObergericht\nBeschwerdekammer\nBeschluss vom 17. Juli 2019\nEs wirken mit:\nPräsident Müller\nOberrichter Frey\nGerichtsschreiberin Ramseier\nIn Sachen\nBeschwerdeführer\n1. Staatsanwaltschaft, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, Postfach 157, 4502 Solothurn,\nBeschwerdegegnerin\nBeschuldigter\nbetreffend Teil-Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft\nzieht die Beschwerdekammer des Obergerichts in Erwägung:\nI.\n1.1 Gemäss Strafanzeige der Polizei vom 1. November 2018 kam es am 14. Oktober 2018 zu einer Auseinandersetzung zwischen B.___ und A.___ im Zusammenhang mit deren Hunden. Der Schäferhund namens «[...]» von A.___ lief, nicht angeleint, etwa 10 Meter vor A.___. Als «[...]» den Hund, den B.___ an der Leine führte (namens «[...]»), sah, rannte er auf den Hund und auf B.___ los. In der Folge kam es zu einem Gerangel zwischen den beiden Hunden. Dabei stach B.___ mit einem Stechbeitel, den er in seiner rechten Hand mitgeführt hatte, auf «[...]» ein und verletzte diesen. Als A.___ dazu kam, konnte er seinen Hund wegreissen. Anschliessend beschimpften sich die beiden Männer gegenseitig.\nDie Staatsanwaltschaft eröffnete am 30. November 2018 eine Strafuntersuchung gegen B.___ wegen Beschimpfung und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz und gegen A.___ wegen Beschimpfung und Widerhandlung gegen das Hundegesetz.\n1.2 Mit Verfügung vom 8. April 2019 stellte die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung gegen B.___ wegen Beschimpfung und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz (Tierquälerei) ein. Gegen A.___ wurde die Strafuntersuchung bezüglich des Vorhalts der Beschimpfung ebenfalls eingestellt. Das Verfahren gegen ihn wegen Widerhandlung gegen das Hundegesetz werde nach Rechtskraft dieser Verfügung weitergeführt.\n2. Gegen diese Verfügung erhob A.___ am 17. April 2019 Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag auf Aufhebung der Einstellungsverfügung gegen B.___ wegen Tierquälerei. Weiter verlangte er, dass die Tatwaffe (Stechbeitel) nicht herausgegeben werde. Dem Verdacht auf den erneuten Besitz einer Faustfeuerwaffe bei B.___ sei nachzugehen.\n3. Die Staatsanwaltschaft beantragte am 29. April 2019 die Abweisung der Beschwerde, eventualiter sei auf die Beschwerde nicht einzutreten. Auf eine Stellungnahme wurde mit Verweis auf die angefochtene Verfügung verzichtet.\n4. B.___ beantragte am 4. Mai 2019 sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Im Weiteren forderte er eine Leinen- und Maulkorbtragpflicht für den Hund «[...]».\n5. Mit Verfügung vom 21. Juni 2019 wurde von A.___ eine Sicherheitsleistung von CHF 800.00 eingefordert, die bezahlt wurde.\n6. Für die Standpunkte der Parteien wird grundsätzlich auf die Akten verwiesen. Soweit erforderlich, wird nachfolgend darauf eingegangen.\n"}