Diese können genauso durch den Sturz allein entstanden sein. 5.4 Hinsichtlich des Einwandes, die Unfallendlage sei vor dem Eintreffen der Polizei verändert worden, ist darauf hinzuweisen, dass der verletzte Beschwerdeführer gemäss Fotos der Polizei immer noch auf dem Boden liegt und dort erstversorgt wird. Seine Endlage wurde somit nicht verändert. Es wurde lediglich das auf ihm liegende Fahrrad entfernt. Der Beschuldigte hat mit seinem Fahrzeug unmittelbar vor dem verletzten Beschwerdeführer auf der rechten Fahrbahn angehalten. 5.5 Weshalb eine erneute Einvernahme von C.___ neue Erkenntnisse bringen sollte, ist ebenfalls nicht ersichtlich.