Die aktenkundige, formlose Erstbefragung von C.___ ersetze ferner keine detaillierte Einvernahme. Es sei aktenmässig erstellt, dass der Beschwerdeführer im Bereich der Einmündung des Fahrradstreifens in die Hauptstrasse vom Unfallfahrzeug seitlich von hinten angefahren worden sei. Die Staatsanwaltschaft habe einen Tausch der Parteirollen (Opfer-Geschädigter) vorgenommen und dies könne nicht widerspruchslos hingenommen werden.