Auf Frage, ob er von [...] nach [...] immer ohne elektronische Unterstützung gefahren sei, antwortete er, die Batterie sei eingeschalten gewesen, aber er habe noch in die Pedale getreten. Auf Nachfrage, dann sei die Batterie zum Unfallzeitpunkt also eingeschaltet gewesen, meinte er, das wisse er nicht mehr. Auf den weiteren Einwand, sie (die Polizeibeamtin) habe festgestellt, dass am Fahrrad alles in Ordnung sei, dass das Handling aber – sie sei ca. 300 m damit gefahren – gar nicht so einfach sei, sagte der Beschwerdeführer aus, nein, für ihn sei es nicht speziell, es sei ganz normal zum Fahren.