Für sie habe es so ausgesehen, als würde er aufgrund des geringen Tempos schwanken. 3.3 Der Beschwerdeführer konnte nach seiner Entlassung aus dem Spital am 11. Juni 2018 befragt werden. Er gab an, sich nicht an den Unfall erinnern zu können. Er habe keine Ahnung wie der Unfall passiert sei. Er wisse noch, dass er mit dem Fahrrad unterwegs gewesen sei und wie er nachher im Spital gewesen sei. Er erinnere sich an den Kreisel, wo er mit seiner Hand ein Handzeichen gegeben habe, um diesen zu verlassen. Vor dort an wisse er nichts mehr bis zum Zeitpunkt im Spital. Die Strecke kenne er gut. Das Fahrrad gehöre ihm. Es sei ein Elektrovelo mit dickeren Pneus.