3.2 Weil der Fahrradlenker gegenüber der Patrouille keine Angaben zum Verkehrsunfall machen konnte, wurde eine Medienmitteilung veranlasst, worauf sich C.___ und D.___ meldeten. C.___, Polizist, gab am 5. Juni 2018 zu Protokoll, er sei damals Richtung [...] gefahren. Etwa auf der Höhe der Firma [...] seien ihm aus der Gegenrichtung kommend drei Radfahrer aufgefallen, dies vor allem deshalb, weil die vorderen zwei Radfahrer mit Rennvelos nebeneinander gefahren seien. Dies habe er aus einer Entfernung von ca. 150 m beobachten können. Etwa 20 bis 30 m hinter diesen Rennvelofahrern sei das dritte Fahrrad gefolgt.