Die Staatsanwaltschaft beantragte am 14. Mai 2019 die Abweisung der Beschwerde. 4. Mit Eingabe vom 29. Mai 2019 liess der Beschwerdeführer an der Beschwerde festhalten. 5. B.___ (nachfolgend Beschuldigter) liess mit Eingabe vom 18. Juni 2019 die Abweisung der Beschwerde beantragen, während der Beschwerdeführer am 27. Juni 2019 erneut an der Beschwerde festhalten liess. 6. Für die Standpunkte der Parteien wird grundsätzlich auf die Akten verwiesen. Soweit erforderlich, wird nachfolgend darauf eingegangen.