1.2 Gemäss Strafanzeige der Polizei vom 20. Juni 2018 wird A.___ ein Nichtbeherrschen des Fahrzeugs vorgehalten, indem er nach Aussagen einer Auskunftsperson während des Überholmanövers einen Schwenker nach links gemacht habe, wodurch es zu einer Kollision der beiden Fahrzeuge gekommen sei. Am 18. Juni 2018 liess A.___ durch seinen damaligen Vertreter gegen B.___ Strafantrag wegen aller in Frage kommender Straftatbestände stellen und konstituierte sich als Privatkläger im Verfahren gegen B.___. Mit Schreiben vom 31. August 2018 stellte der neu beigezogene Vertreter von A.___, Rechtsanwalt J. Mischa Mensik, Strafanzeige gegen B.___