__ am 22. März 2019 Beschwerde mit dem Antrag auf deren Aufhebung. Die Aussagen und Einvernahmen der Zeugen und Beschuldigten seien zu wiederholen, es sei zu prüfen, wie und wann der Beschuldigte bezüglich der Art. 253, 303 und 317 StGB geschult worden sei, es sei gegenüber ihm ein Tätigkeitsverbot bis zum Abschluss des Strafverfahrens [...] aufzuerlegen und dieses dürfe nur durch ein psychologisches Gutachten aufgehoben werden. 3. Die Staatsanwaltschaft beantragte am 2. Mai 2019 mit Verweis auf die angefochtene Verfügung die Abweisung der Beschwerde.