_ vertraut und zu leichtfertig die erwähnte Zahlung vorgenommen. Gegen die Beschuldigten oder auch gegen allenfalls weitere Personen kann im Zusammenhang mit diesem Geschäft somit nicht mit einer realistischen Chance auf eine Verurteilung eine Strafuntersuchung eröffnet resp. Anklage erhoben werden. Kommt hinzu, dass sich die Führung einer derartigen Strafuntersuchung ohnehin sehr schwierig gestalten dürfte (Ermittlung der Täterschaft, Beweisschwierigkeiten etc.). Die Nichtanhandnahmeverfügung ist folglich nicht zu beanstanden. Damit erweist sich die Beschwerde als unbegründet und sie ist entsprechend abzuweisen.