Betreffend C.___ war auch einmal eine Adresse in Dänemark erwähnt (auf dem Dokument «D.___»), andererseits musste der Betrag eben auf seinen Namen an eine kroatische Bank in Zagreb bezahlt werden. Auffällig ist schliesslich auch, dass der Name C.___ auf der Homepage der D.___ nirgends erscheint. Zusammenfassend hätte vom Beschwerdeführer somit, insbesondere angesichts der doch erheblichen Summe von CHF 7'946.00, erwartet werden dürfen, dass er vor der Zahlung weitere Erkundigungen hinsichtlich der angeblichen Verkäufer und Lieferanten des Motorrades einholt. Er hat zu leichtfertig auf die Angaben von B.___ vertraut und zu leichtfertig die erwähnte Zahlung vorgenommen.