der hinter diesem Geschäft stehenden Personen «betrogen» fühlt. Die Staatsanwaltschaft geht aber dennoch zu Recht davon aus, er habe beim Kauf des Motorrades die grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen unbeachtet gelassen. So hat er sich vor der Überweisung des Geldes lediglich nach dem Kilometerstand und dem Jahrgang des Motorrades sowie nach dem Auspuff, einer allfälligen Verschalung und einem Top Case erkundigt. Fahrzeugpapiere, Fahrzeugausweise oder sonst weitere Unterlagen zu diesem Motorrad hat er keine verlangt.