Die Anschuldigung, sich geradezu leichtfertig verhalten zu haben, möchte er energisch zurückweisen. Er sei seit mehr als 10 Jahren als [...] in einer international tätigen Firma beschäftigt und deshalb mit ausländischen Gegebenheiten durchaus vertraut. Er habe sich dieses Geschäft überlegt und sogar eine Drittmeinung betreffend die Firma D.___ eingeholt. Auch habe er im Voraus geklärt, wie schliesslich die Mehrwertsteuer bezahlt werden solle. Er möchte darauf aufmerksam machen, dass es hier nicht um B.___ direkt gehe, sondern um das Transportunternehmen «D.___», das Herr B.___ als Drittdienstleister angeboten habe.