Besondere Vorsicht wäre insbesondere auch deshalb angebracht gewesen, weil die Zahlung auf ein Konto bei einer kroatischen Bank überwiesen worden sei, zumal der angebliche Anbieter vorgegeben habe, in Dänemark zu leben. C.___ und B.___ könne daher kein arglistiges Verhalten vorgeworfen werden. 3. Der Beschwerdeführer führte dazu aus, es sei richtig, dass bei einem Kauf im Internet vermehrt Vorsicht geboten sei. Da er aber seit Jahren Ware bei ricardo.ch und ebay.com kaufe und schon so einige Erfahrungen gesammelt habe, sei er sich dieser Gefahr bewusst. Die Anschuldigung, sich geradezu leichtfertig verhalten zu haben, möchte er energisch zurückweisen.