Der Geschädigte habe der unbekannten Täterschaft geradezu leichtfertig den Betrag von CHF 7'946.00 überwiesen. Er habe die Vorauszahlung getätigt ohne zuvor die Seriosität des unbekannten Anbieters überprüft zu haben und obwohl solche Überprüfungsmöglichkeiten bestanden hätten. Es wäre ihm ohne unzumutbaren Aufwand möglich gewesen, zu überprüfen, ob von dem unbekannten Anbieter bereits Bewertungen, Verkäufe (möglicherweise das gleiche Produkt mehrfach zum Verkauf angeboten etc.) existierten und falls ja, von diesen Kenntnis zu nehmen.