Die Staatsanwaltschaft begründete die Nichtanhandnahmeverfügung damit, der Geschädigte habe auf der Internetplattform «autoscout24.com» vom Anbieter B.___ ein Motorrad auf Vorauszahlung im Betrag von 7'000.00 Euro (umgerechnet CHF 7'946.00) gekauft. Das Geld habe er zugunsten des Spediteurs (D.___, Denmark) auf ein Bankkonto der Kroatischen Bank in Zagreb (Bankkonto lautend auf einen C.___) überwiesen. Das Motorrad sei nicht wie vereinbart geliefert worden, ebenso wenig sei das Geld wie vereinbart zurückerstattet worden. Der Geschädigte habe der unbekannten Täterschaft geradezu leichtfertig den Betrag von CHF 7'946.00 überwiesen.