Mit diesem hätte er gemäss Spediteur die Sendung verfolgen können. Als er am 6. November 2018 habe feststellen müssen, dass der ihm angegebene Tracking Code immer noch nichts anzeige, seien ihm die ersten Befürchtungen gekommen, er sei eventuell Betrügern zum Opfer verfallen. Dieser Verdacht habe sich in der Folgezeit bestätigt. Auch «autoscout24.de» habe ihm dies bestätigt. 1.2 Die Staatsanwaltschaft nahm die Strafanzeige mit Verfügung vom 17. Dezember 2018 nicht an die Hand. 2. Gegen diese Verfügung erhob A.___ am 28. Dezember 2018 Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag auf deren Aufhebung und auf Anweisung der Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren gegen die Beschuldigten durchzuführen.