Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens von total CHF 2’000.00 zu bezahlen. 3. Die Beschwerdeführerin hat der Beschuldigten für das Beschwerdeverfahren eine Parteientschädigung von total CHF 13'200.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Erhalt des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist beginnt am Tag nach dem Empfang des begründeten Urteils zu laufen und wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.