Die Beschwerdeführerin hat somit für die Aufwendungen der Beschuldigten aufzukommen. Die Rechtsanwälte Bernhard Lötscher und Marquard Christen machen einen Aufwand von 57,9 Stunden zum Höchstansatz von CHF 330.00 gemäss § 158 Abs. 2 des Gebührentarifs (GT, BGS 615.11) geltend (nachdem ihre Bemühungen effektiv zu einem durchschnittlichen Ansatz von CHF 495.00 pro Stunde zu honorieren seien). Dies erscheint im Vergleich zu anderen Fällen vom Aufwand her übersetzt. Es handelt sich zwar um eine umfangreiche Beschwerde, mit der sich die Vertreter der Beschuldigten auseinandersetzten und zu der sie Stellung bezogen.