Es handelt sich bei allen Anweisungen um Verpflichtungen, die von den verantwortlichen Organen in [...] vorzunehmen waren (Zugang gewähren zum IT-System des Werkstattnetzes, Belieferung mit Originalersatzteilen zu nichtdiskriminierenden Konditionen, Zustellung von Werkzeugen und Diagnosegeräten, Gewährung von Schutzrechten, Gewährung der Durchführung von und Entschädigung für Garantieleistungen als zugelassene Werkstatt). Der durch die Verfügung konkretisierte objektive Tatbestand verlangte, wie die Beschuldigte zurecht erwähnt, keine räumlich und zeitlich vom Täterverhalten getrennte Veränderung der Aussenwelt (vgl. Trechsel/Vest, a.a.O., Art. 8 N 6).