Dies sei vorliegend [...]. Der Verstoss habe einen grossen Schaden zur Folge. Der Massnahmeentscheid des Obergerichts Solothurn sei auch vollstreckbar. Er sei in Rechtskraft erwachsen und habe sich an die zuständigen Personen von [...] gerichtet. Die Organe von B.___ und C.___ würden osmotisch zusammenarbeiten. Zur Nötigung erwähne die Beschuldigte zu Unrecht, dass nicht auch juristische Personen von einer Nötigung betroffen sein könnten. 3. Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung 3.1 Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft (Art.