Die Organe von C.___ handelten auch für B.___, [...], denn faktisch würden die Massnahmen, zu denen der Präsident der Zivilkammer des Obergerichts die Beschuldigte verpflichtet habe, von den zuständigen Organen von C.___ durchgeführt. Die B.___ übe den bestimmenden Einfluss auf die Tochter C.___ u.a. über die Beteiligung und die für sie handelnden Personen aus. Wer in der Schweiz geschäfte, müsse sich auch hier verantworten. Art. 292 StGB sei auch ein Erfolgsdelikt. Habe nämlich ein Verstoss gegen eine Rechtspflicht einen grossen Schaden zur Folge, begründe dies einen eigenständigen Anknüpfungspunkt an dem Ort, an dem der Schaden eingetreten sei. Dies sei vorliegend [...].