Gegen diese Verfügung liess die A.___ am 7. Februar 2019 Beschwerde erheben mit den Anträgen auf deren Aufhebung sowie auf Anweisung der Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren gemäss Anzeige vom 14. November 2018 zu eröffnen. 3. Die Staatsanwaltschaft beantragte am 22. Februar 2019 die Abweisung der Beschwerde und verzichtete unter Hinweis auf die angefochtene Verfügung auf eine Vernehmlassung. 4. Die Beschuldigte liess am 22. März 2019 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde beantragen, soweit darauf eingetreten werden könne. 5. Mit Replik vom 25. April 2019 liess die A.___ an der Beschwerde festhalten.