Mit Verfügung vom 28. September 2018 wurde in Ergänzung dazu für den Fall der Widerhandlung gegen die Verpflichtung gemäss Ziffer 3 der Verfügung vom 3. September 2018 den verantwortlichen Organen und geschäftsführenden Organen der B.___ die Bestrafung wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung im Sinne von Art. 292 StGB mit Busse angedroht (vgl. Beilage 5 zur Strafanzeige). 1.2 Mit Verfügung vom 22. Januar 2019 nahm die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige nicht an die Hand. 2. Gegen diese Verfügung liess die A.___