Daraus sei ersichtlich, dass die Belästigungsanzeige durch die ehemalige Partnerin des Beschwerdeführers erfolgt sei, die [...] AG somit die Informationen von dieser erhalten und auf ihre Meldung hin reagiert habe. Die Staatsanwaltschaft erwähne zu Recht, es könne dem Beschuldigten vorliegend – allein gestützt auf den Umstand, dass der Beschwerdeführer bestreite, das Schreiben der [...] AG vom 27. Mai 2019 erhalten zu haben – nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden, seine Auskunftspflicht nach Art. 8 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes (vorsätzlich) verletzt zu haben.