Mit Schreiben vom 27. Mai 2019 habe der Beschuldigte indessen im Namen der [...] AG auf die Fragen des Beschwerdeführers reagiert. Daraus sei ersichtlich, dass die Belästigungsanzeige durch die ehemalige Partnerin des Beschwerdeführers erfolgt sei, die [...] AG somit die Informationen von dieser erhalten und auf ihre Meldung hin reagiert habe.