b und c StPO sind Sachverhaltsfeststellungen der Staatsanwaltschaft in der Regel gar notwendig. Auch insoweit gilt aber, dass der rechtlichen Würdigung der Sachverhalt «in dubio pro duriore», d.h. der klar erstellte Sachverhalt, zugrunde gelegt werden muss (Urteil des Bundesgerichts 6B_1195/2019 vom 28. April 2020). 4. Der Beschwerdeführer macht geltend, B.___ von der [...] AG sei seiner Auskunftspflicht gemäss Datenschutzgesetz nicht nachgekommen, weil er ihm keine Antwort auf seine Anfrage betreffend seine personenbezogenen Daten gegeben habe.