In der Folge wurde A.___ erneut Gelegenheit gegeben, bis 3. August 2020 für allfällige Kosten- und Entschädigungen Sicherheit in der Höhe von CHF 800.00 zu leisten, ansonsten auf die Beschwerde nicht eingetreten werde. Mit Eingabe vom 27. Juli 2020 ersuchte er um die Möglichkeit, die Sicherheit in jeweiligen Raten von CHF 200.00 bezahlen zu können. Dieses Gesuch wurde mit Verfügung vom 28. Juli 2020 gutgeheissen. Per 15. November 2020 erfolgte die letzte Teilzahlung. 5. Auf die Einräumung einer Gelegenheit zur Stellungnahme an den Beschuldigten konnte beim vorliegenden Ergebnis verzichtet werden (vgl. nachfolgende Erwägungen).